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06.12.2010 11:01 Alter: 1 Jahr(e)
Kategorie: Pfaffen-Schwabenheim

Amtliche Bekanntmachungen der VG und Ortsgemeinde Pfaffen-Schwabenheim


Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den und Katastrophenschutz (LBKG) vom 02.11.1981 (GVBl. S. 247), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2008 (GVBl. S. 99);
Wahl eines Wehrführers und eines stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach –örtliche Einheit Pfaffen-Schwabenheim-, im Feuerwehr-Gerätehaus Pfaffen-Schwabenheim.

Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 LBKG sind der Führer einer örtlichen Feuerwehreinheit (Wehrführer) und sein Stellvertreter durch die Angehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit zu wählen.
Es ergeht daher hiermit Einladung zur Wahl eines Wehrführers und eines stellvertretenden Wehrführers der örtlichen Feuerwehreinheit Pfaffen-Schwabenheim für Mittwoch, 22. Dezember 2010, 19.30 Uhr, in das Feuerwehr-Gerätehaus Pfaffen-Schwabenheim.
Diese Wahl findet gemäß § 14 Abs. 2 LBKG in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) durch den Bürgermeister einzuladen ist.
Wahlberechtigt sind neben den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr –örtliche Einheit Pfaffen-Schwabenheim- auch die Angehörigen der Jugendfeuerwehr aus der örtlichen Feuerwehreinheit Pfaffen-Schwabenheim, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.
gez.
Peter Frey
Bürgermeister