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07.10.2011 10:20 Alter: 225 Tage
Kategorie: Pfaffen-Schwabenheim

Straßenreinigung in der Gemeinde


Es mußte leider festgestellt werden, dass zahlreiche Grundstückseigentümer ihrer Verpflichtung zur regelmäßigen Straßenreinigung nicht oder nicht im notwendigen Umfang nachkommen.

Aus diesem Grund weisen wir wieder einmal auf die wesentlichen Bestimmungen der Gemeindesatzung über die Straßenreinigung ganz besonders hin:

-  Gehweg und Fahrbahn sind vor jedem Sonntag und gesetzlichem Feiertag zu reinigen
- Unkrautbewuchs ist zu entfernen
- bei besonderen Verschmutzungen ist auch ansonsten zu reinigen, wenn der Verursacher nicht bekannt ist
 - Verschmutzungen durch Motorenöl sind umgehend zu beseitigen

Wenn unser Hinweis nicht beachtet wird, gibt uns die Satzung der Gemeinde Pfaffen-Schwabenheim über die Straßenreinigung folgende Möglichkeiten:

- Verhängung empfindlicher Geldbußen
- Ersatzvornahme (das bedeutet: wir reinigen auf Ihre Kosten.

Bitte ersparen Sie sich und uns solche Maßnahmen und beachten Sie unsere Hinweise.

Weiter werden die Grundstückseigentümer dringend gebeten, in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragende Hecken, Büsche, Bäume etc. bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über dem öffentlichen Verkehrsraum ist eine lichte Höhe von 4,00 m freizuhalten.

Um Beachtung wird gebeten.

Ortsgemeinde Pfaffen-Schwabenheim und die
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach
Als örtliche Ordnungsbehörde